Masernimpfung
Für Menschen in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen gilt seit 1. März 2020 eine Impfpflicht gegen Masern. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag im November 2019 beschlossen. Damit will die Bundesregierung die Impfquote erhöhen und im Verlauf eine Elimination der Masern in Deutschland erreichen.
Masern sind eine hochansteckende Krankheit, die durch Viren ausgelöst wird. Sie kann bei den Erkrankten eine schwere Entzündung des Gehirns und sogar den Tod zur Folge haben. Es gibt kein Medikament zur Behandlung der Erkrankung. Die Impfung ist die einzige Schutzmöglichkeit.
Sollten Sie Fragen zur Impfpflicht haben oder weitere Beratung benötigen, so sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren einen Termin. Ausreichender Schutz gegen Masern besteht in der Regel, wenn in Ihrem Impfpass zwei Impfungen in der Vergangenheit erfolgt und dokumentiert sind.
Bringen Sie uns gerne Ihren Impfpass vorbei, wir beraten Sie!